Baugrundstücke

Erweiterung Baugebiet "Am Balz" in Stetten

Machen Sie Ihren Traum vom eigenen Haus wahr!

Im Ortsteil Stetten der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön entstehen vier neue Bauplätze.

Die Kosten für den einzelnen Bauplatz betragen 60,- €/m².

Der Preis beinhaltet die reinen Grundstückskosten. Die Erschließungskosten sind bei dem Preis noch nicht enthalten. Die Kosten für die Erschließung liegen bei ca. 10,- bis 20,- € pro m². Die Kosten hierfür stehen jedoch noch nicht endgültig fest. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.

Den rechtsgültigen Bebauungsplan finden Sie auf unserer Internetseite unter "Bauen & Wohnen > Bauleitplanung und kommunale Entwicklung > Bebauungspläne".

 

Möchten Sie einen Bauplatz erwerben oder resesrvieren?

Dann schicken Sie uns unten stehenden Antrag ausgefüllt zurück. Entweder per E-Mail unter bauamt(at)ostheim.de oder per Post an Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön, Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön. Wenn Sie weitere Informationen zum Baugebiet wünschenn, sprechen Sie uns gerne an! Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft

Hinweis: Bauplatz Nr. 1 ist nicht mehr verfügbar. Bauplatz Nr. 2 ist bereits reserviert.

Bewerbung um ein Baugrundstück

Freie Bauplätze

Informationen zu den vorhandenen freien Bauplätzen erhalten Sie auf der Internetseite des Innenetwicklungs-Immobilienportals des Landkreises Rhön-Grabfeld

Landkreisweite Immobilienbörse

Bauantrag & Baugenehmigung

Sie wollen bauen? Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung.

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist. Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn

  • das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und 
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. 

Welche Unterlagen werden benötigt? Wo ist der Bauantrag einzureichen?

Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde dreifach einzureichen (ein Exemplar erhalten Sie mit der Genehmigung, die beiden anderen verbleiben bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde). Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung. Neben dem eigentlichen Antragsformular sind im Regelfall

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und
  • Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung vorzulegen.

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen wie Abstandsflächenübernahmeerklärung, Abweichungsantrag, Freiflächengestaltungsplan oder Baumbestandserklärung erforderlich sein; hierzu erteilt Ihre Bauaufsichtsbehörde Auskunft.

Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann. Wer Entwurfsverfasser ist, können Sie in unserem Informationsblatt zur Bauvorlageberechtigung nachlesen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Internetseite des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Baugenehmigungsakten

Sie sind auf der Suche nach alten Baugenehmigungsakten?

Wenden Sie sich an das Staatsarchiv in Würzburg. Das Staatsarchiv ist die staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens im Regierungsbezirk Unterfranken. Sie können über ein entsprechendes Antragsformular, welches auf der Internetseite des Staatsarchivs zu finden ist, die gewünschten Unterlagen anfordern.

Internetseite des Staatsarchivs Würzburg