Kommunales Förderprogramm zur Wiederbelebung von alten und leerstehenden Anwesen
Mit den Arbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön begonnen werden!
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön möchte der Abwanderung in die Neubaugebiete und eine Verödung der Altortbereiche entgegenwirken und gewährt eine Förderung für Investitionen zur Erhaltung und Wiederbelegung von alten und leerstehenden Anwesen im ausgewiesenen Gebiet.
Ziel: Erhalt und Wiederbelebung Stadt und Ortsteile – Verhinderung Verödung Altortbereiche
Voraussetzung: Objekt befindet sich in Gebietskulisse, ist älter als 40 Jahre, Maßnahme hat noch nicht begonnen
Förderfähig: Erhaltung vorhandener Bausubstanz (insb. Sockel, Fenster, Fassade, Türen, Dächer, Dachaufbauten …)
Förderhöhe:
- 10 % der zuwendungsfähigen Kosten - maximal 10.000,- € je Anwesen bei bewohnten Gebäuden, es ist ein Förderantrag möglich.
- 20 % der zuwendungsfähigen Kosten - maximal 10.000,- € je Anwesen bei Wiederbelebung von leerstehenden Gebäuden, es sind mehrere Förderanträge zur Ausschöpfung der Maximalförderung möglich.
- zusätzlich 1.000,- € pro Kind (unter 14 Jahre) sowie 300,- € bei denkmalschutzrechtlichen Auflagen
Ablauf:
1. Vor Beginn der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf Zuwendung aus dem Kommunalen Förderprogramm für Investition zur Wiederbelebung von alten und leerstehenden Anwesen
2. Der Antrag ist mit 2-3 vergleichbaren Angeboten der zu fördernden Gewerke bzw. bei 1 Angebot zusätzlich 2 nachgewiesene Absagen sowie mit Fotos einzureichen
3. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Förderbescheid
4. Anerkennung des Bescheides unterzeichnen und in der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön abgeben
5. Beginn der Baumaßnahme
6. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Verwendungsnachweis auszufüllen und zusammen mit den Originalrechnungen, Zahlungsnachweisen (Kontoauszüge) und mit Fotos einzureichen
7. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Auszahlung veranlasst