Als bebaut gelten alle Flächen, die mit einem Gebäude (Wohn- u. Geschäftshaus, Fabrikhalle, Lagerhalle, Schuppen,
Garagen etc.) bebaut sind sowie mit sonstigen Überdachungen (Carports, Vordächer etc.) überbaute Flächen. Die Flä-
chen können aus Bauplänen ermittelt oder selbst gemessen werden (Dachneigungen bleiben unberücksichtigt).
Als befestigt gelten alle Flächen, die so verdichtet wurden, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht mehr vorhanden ist und auf die Baustoffe aufgebracht wurden. Hierzu zählen u. a. betonierte und asphaltierte Flächen, Pflasterflächen (auch mit Fugenabstand), Rasengittersteine, Ökopflaster, verdichtete Kies- und Schotterflächen.
Grundsätzlich wird zwischen bebauten und befestigten Flächen nicht unterschieden. Ebenfalls erfolgt keine Unter-scheidung nach materialspezifischen Abflussbeiwerten, d. h. vom Abflussverhalten werden z. B. Schotterflächen und Asphaltflächen gleich behandelt. Entscheidend ist nur, ob das Niederschlagswasser von diesen Flächen in die öffentli-che Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird.