Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,
die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön wird zum 01.01.2025 einen getrennten Gebührenmaßstab zur Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren anwenden. Bisher wurde für die Berechnung der Einleitungsgebühren allein die Menge des bezogenen Frischwassers als Berechnungsgrundlage herangezogen. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und den Vorgaben der Rechtsprechung an eine verursachergerechte Gebührenabrechnung müssen künftig auch die Flächen, von denen Niederschlagswasser eingeleitet wird, in die Berechnung einbezogen werden. Hierbei wird bei der Abrechnung unterschieden zwischen einer Gebühr für Schmutzwasser und einer Niederschlagswassergebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser. Insgesamt wird aber keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern der vorhandene Gebührenbedarf der Abwasserbeseitigung in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.
Wir sind an einer frühzeitigen objektiven und sachgerechten Aufklärung der Bürger sowie einer zutreffenden und richtigen Veranlagung interessiert.
Jeder Bürger erhält im Laufe der nächsten Wochen ein Informationsblatt und einen Erhebungsbogen, auf welchem die Flächen, Abflussbeiwerte und gebührenrelevanten Flächen angegeben sind, die Ihr Grundstück betreffen.
Um spezielle Einzelfragen, die Ihre individuelle Flächenberechnung betreffen, zu klären, finden zusätzliche Bürgersprechstunden in Sondheim v.d.Rhön
am Dienstag, den 16.07.2024 von 10.00 Uhr - 13.30 Uhr und 15.00 Uhr - 18.00 Uhr im Saal Weimarischer Hof, Hauptstraße 12, 97647 Sondheim v.d.Rhön
UND
am Mittwoch, den 17.07.2024 von 10.00 Uhr - 13.30 Uhr und 14.30. Uhr bis 16.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Stetten, Am Kirchberg 2, 97647 Sondheim v.d.Rhön
statt. Aus organisatorischen Gründen sind individuelle Termine an diesen Tagen leider nicht möglich. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.
Das Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim hat im Auftrag der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön die Ermittlung der Abflussbeiwerte und der gebührenpflichtigen Flächen durchgeführt. Das Fachbüro ist an diesen Terminen mit seinen Mitarbeitern anwesend.
Sollten Sie keinen dieser Termine wahrnehmen können oder wollen, bitten wir Sie, die nicht einleitenden Flächen im beiliegenden Lageplan zu kennzeichnen, die Entwässerungssituation dieser Flächen kurz zu beschreiben und diesen Lageplan zu unterschreiben. Diesen können Sie bei der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön abgeben. Alternativ können Sie das beauftragte Büro unter der Telefonnummer 0931/ 30 40 84 959 oder per E-Mail unter nwg(at)srk-kommunalberatung.de erreichen.
Überprüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen (insbesondere gebührenrelevante Flächen) und fragen Sie an diesen Terminen bei Unklarheiten nach. Die angegebenen Flächen werden künftig bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt, solange kein Antrag mit Nachweis über eine geringere abflusswirksame Fläche bei uns eingeht.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Vorfeld über die geänderte Gebührenabrechnung zu informieren und wirken Sie bei der Flächenermittlung Ihres Grundstückes mit.