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Einladung zu den Bürgersprechstunden zur Einführung der „getrennten“ Abwassergebühr

Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,

die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön wird zum 01.01.2025 einen getrennten Gebührenmaßstab zur Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren anwenden. Bisher wurde für die Berechnung der Einleitungsgebühren allein die Menge des bezogenen Frischwassers als Berechnungsgrundlage  herangezogen.  Aus  Gründen  der  Gebührengerechtigkeit  und  den  Vorgaben  der Rechtsprechung  an  eine  verursachergerechte  Gebührenabrechnung  müssen  künftig  auch  die  Flächen,  von denen  Niederschlagswasser  eingeleitet  wird,  in  die  Berechnung  einbezogen  werden.  Hierbei  wird  bei  der Abrechnung unterschieden zwischen einer Gebühr für Schmutzwasser und einer Niederschlagswassergebühr für die Ableitung von Niederschlagswasser. Insgesamt wird aber keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern der vorhandene Gebührenbedarf der Abwasserbeseitigung in einen Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil aufgeteilt.

Wir sind an einer frühzeitigen objektiven und sachgerechten Aufklärung der Bürger sowie einer zutreffenden und richtigen Veranlagung interessiert.

Jeder Bürger erhält im Laufe der nächsten Wochen ein Informationsblatt und einen Erhebungsbogen, auf welchem die Flächen, Abflussbeiwerte und gebührenrelevanten Flächen angegeben sind, die Ihr Grundstück betreffen.

Um spezielle Einzelfragen, die Ihre individuelle Flächenberechnung betreffen, zu klären, finden zusätzliche Bürgersprechstunden in Sondheim v.d.Rhön
 

am Dienstag, den 16.07.2024 von 10.00 Uhr - 13.30 Uhr und 15.00 Uhr - 18.00 Uhr im Saal Weimarischer Hof, Hauptstraße 12, 97647 Sondheim v.d.Rhön

UND

am Mittwoch, den 17.07.2024 von 10.00 Uhr - 13.30 Uhr und 14.30. Uhr bis 16.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Stetten, Am Kirchberg 2, 97647 Sondheim v.d.Rhön
 

statt. Aus organisatorischen Gründen sind individuelle Termine an diesen Tagen leider nicht möglich. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Das  Fachbüro  Dr.  Schulte  |  Röder  Kommunalberatung  aus  Veitshöchheim  hat  im  Auftrag  der Gemeinde Sondheim  v.d.Rhön  die  Ermittlung  der  Abflussbeiwerte  und  der  gebührenpflichtigen  Flächen durchgeführt. Das Fachbüro ist an diesen Terminen mit seinen Mitarbeitern anwesend.

Sollten  Sie  keinen  dieser  Termine  wahrnehmen  können  oder  wollen,  bitten  wir  Sie,  die  nicht  einleitenden Flächen  im  beiliegenden  Lageplan  zu  kennzeichnen,  die  Entwässerungssituation  dieser  Flächen  kurz  zu beschreiben und diesen Lageplan zu unterschreiben. Diesen können Sie bei der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön abgeben. Alternativ können Sie das beauftragte Büro unter der Telefonnummer 0931/ 30 40 84 959 oder per  E-Mail unter nwg(at)srk-kommunalberatung.de erreichen.

Überprüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen (insbesondere gebührenrelevante Flächen) und fragen  Sie  an  diesen  Terminen  bei  Unklarheiten  nach.  Die  angegebenen  Flächen  werden  künftig  bei  der Berechnung  der  Niederschlagswassergebühr  zugrunde  gelegt,  solange  kein  Antrag  mit  Nachweis  über  eine geringere abflusswirksame Fläche bei uns eingeht.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Vorfeld über die geänderte Gebührenabrechnung zu informieren und wirken Sie bei der Flächenermittlung Ihres Grundstückes mit.